Supervision & Coaching für Betriebs- und Personalräte

Betriebs- und Personalräte spüren zunehmend den Druck von allen Seiten. Das ist zwar kein wirklich neues Phänomen, hat es doch auch mit den Themen des Wahlmandats und den Aufgaben prinzipiell zu tun.

Zusätzlich wird in Zeiten von Outsourcing und Personalanpassungsprogrammen, die nicht mehr nur sozial abgefedert werden, der Spielraum kleiner und die persönliche Belastung größer. Die Stichworte Arbeit 4.0 und die Frage der lebenslangen Gesundheit gehören sicher zu den aktuellen Herausforderungen im Hintergrund dazu.

Umso wichtiger ist es, aus den Spannungsfeldern heraustreten zu können und unbeeinflusst das eigene Selbstverständnis zu reflektieren – damit die Anforderungen nicht aufreibend und zermürbend wirken, sondern die Freude und das Engagement am Wahlmandat bleibt.

In dieser Situation können Supervsion & Coaching – meist für die Vorsitzenden, die Freigestellten und/oder langjährigen Gremeiumsmitglieder – das passende Angebot sein. Wie bei allen anderen Angeboten steht die Auftragsklärung am Anfang des Beratungsprozesses.


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Professionalisierte Interessen­vertretung

Als Betriebs – oder Personalrat oder auch als Mitarbeitervertretung: Sie sind in die Interessenvertretung gewählt worden!

Egal ob Sie alte Häsin oder Frischling sind, neben den rechtlichen Grundlagen des BetrVG, des LPersVG oder dem MVG benötigen Sie Schmierstoff für die Umsetzung.

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Gespräche und Verhandlungen mit der Geschäftsleitung führen

Um Wünsche und Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung durchzusetzen, helfen nicht immer die Paragraphen aus dem BetrVG, dem LPersVG oder anderen Gesetzen.

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Kontakt mit der Belegschaft herstellen

Die klassischen Medien für den Betriebsrat/Personalrat, um mit der Belegschaft in Kontakt zu kommen, sind die Betriebs-/Personalversammlung, das Betriebsrats-/Personalratsinfo, egal ob es der alte Aushang oder die digitale Informationen, das Intranet, die Sprechstunde, … ist. Das alles nutzen Sie. Und was geschieht zwischendurch?

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Zusammenarbeit im Gremium organisieren

Auf der Basis des Betriebsverfassungsrechtes / der Landespersonalvertretungsgesetze funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium schon ganz von selbst? Dort sind die rechtlich zwingenden Grundlagen der Geschäftsführung und der Aufgaben festgelegt, die die Basis für die gemeinsame Arbeit legen. Ohne BetrVG kein BR! Ohne LPersVG keine Personalrat! Nun sind sie also gewählt und dann?

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Arbeitstagung / Klausur

In allen Phasen der Wahlperiode kann ein gemeinsamer Blick des Gremiums auf die zukünftige oder auch vergangene Arbeit sinnvoll sein, um Kräfte zu bündeln und Ressourcen untereinander zu verteilen.

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KONTAKT

Christa Stadler
Ottostraße 33
42289 Wuppertal
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