Um Wünsche und Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung durchzusetzen, helfen nicht immer die Paragraphen aus dem BetrVG, dem LPersVG oder anderen Gesetzen.
Manchmal ist es schon schwer ein Thema überhaupt anzubringen: aus Zeitgründen oder auch weil unterschiedliche Einschätzungen vorliegen, gelangt es erst gar nicht auf die Tagesordnung.
Welche Gesprächs- und Verhandlungskultur herrscht in Ihrer „Bude“? Pflegen Sie den regelmäßigen Austausch, z.B. im Rahmen von §74 BetrVG/§63 LPersVG-NRW, oder sprechen Sie nur miteinander, wenn es brennt und ansonsten im Flur zwischen Tür und Angel? Welche Vorbereitungen treffen Sie als Betriebsrat/Personalat, um die Gespräche sinnvoll und ergebnisorientiert zu gestalten?
Auf einer Klausur mit dem ganzen Gremium werden die zum Betrieb oder der Dienststelle passenden Vorgehensweisen entwickelt.
Als Betriebs – oder Personalrat oder auch als Mitarbeitervertretung: Sie sind in die Interessenvertretung gewählt worden!
Egal ob Sie alte Häsin oder Frischling sind, neben den rechtlichen Grundlagen des BetrVG, des LPersVG oder dem MVG benötigen Sie Schmierstoff für die Umsetzung.
Betriebs- und Personalräte spüren zunehmend den Druck von allen Seiten. Das ist zwar kein wirklich neues Phänomen, hat es doch auch mit den Themen des Wahlmandats und den Aufgaben prinzipiell zu tun.
Die klassischen Medien für den Betriebsrat/Personalrat, um mit der Belegschaft in Kontakt zu kommen, sind die Betriebs-/Personalversammlung, das Betriebsrats-/Personalratsinfo, egal ob es der alte Aushang oder die digitale Informationen, das Intranet, die Sprechstunde, … ist. Das alles nutzen Sie. Und was geschieht zwischendurch?
Auf der Basis des Betriebsverfassungsrechtes / der Landespersonalvertretungsgesetze funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium schon ganz von selbst? Dort sind die rechtlich zwingenden Grundlagen der Geschäftsführung und der Aufgaben festgelegt, die die Basis für die gemeinsame Arbeit legen. Ohne BetrVG kein BR! Ohne LPersVG keine Personalrat! Nun sind sie also gewählt und dann?
In allen Phasen der Wahlperiode kann ein gemeinsamer Blick des Gremiums auf die zukünftige oder auch vergangene Arbeit sinnvoll sein, um Kräfte zu bündeln und Ressourcen untereinander zu verteilen.
Christa Stadler
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