In allen Phasen der Wahlperiode kann ein gemeinsamer Blick des Gremiums auf die zukünftige oder auch vergangene Arbeit sinnvoll sein, um Kräfte zu bündeln und Ressourcen untereinander zu verteilen.
Nach der Wahl zum Betriebsrat/Personalrat stürmen viele neue Aufgaben und Fragen auf die Gremiumsmitglieder ein:
• den Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen gerecht werden,
• den Anforderungen des Arbeitgebers/Dienstgebers begegnen,
• den gesetzlichen Auftrag erfüllen,
• persönlich an der Aufgabe wachsen und
• im Gremium die Zusammenarbeit gut organisieren.
Das sind die Anforderungen der nächsten vier Jahre.
Neben dem dringend erforderlichen rechtlichen Wissen, kann gleich zu Beginn der Amtsperiode eine systematische Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation die vorhandenen Energien bündeln. Eine Arbeitstagung mit dem gesamten Gremium erleichtert den Start in die kommende Wahlperiode.
Es werden Verfahren zur systematischen Bearbeitung von Aufgaben, Umgang mit Arbeitsteilung und Hinweise zur nützlichen und erfolgreichen Kommunikation für Betriebsräte/Personalräte vorgestellt und damit gearbeitet. Am Ende steht die Arbeitsplanung für die nächsten Monate.
Die konkrete Dauer richtet sich nach dem abzusprechenden Bedarf. Bewährt haben sich zwei Tage als Einstieg. Genauere Einzelheiten und die Kosten sind im persönlichen Gespräch zu klären.
Als Betriebs – oder Personalrat oder auch als Mitarbeitervertretung: Sie sind in die Interessenvertretung gewählt worden!
Egal ob Sie alte Häsin oder Frischling sind, neben den rechtlichen Grundlagen des BetrVG, des LPersVG oder dem MVG benötigen Sie Schmierstoff für die Umsetzung.
Betriebs- und Personalräte spüren zunehmend den Druck von allen Seiten. Das ist zwar kein wirklich neues Phänomen, hat es doch auch mit den Themen des Wahlmandats und den Aufgaben prinzipiell zu tun.
Um Wünsche und Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung durchzusetzen, helfen nicht immer die Paragraphen aus dem BetrVG, dem LPersVG oder anderen Gesetzen.
Die klassischen Medien für den Betriebsrat/Personalrat, um mit der Belegschaft in Kontakt zu kommen, sind die Betriebs-/Personalversammlung, das Betriebsrats-/Personalratsinfo, egal ob es der alte Aushang oder die digitale Informationen, das Intranet, die Sprechstunde, … ist. Das alles nutzen Sie. Und was geschieht zwischendurch?
Auf der Basis des Betriebsverfassungsrechtes / der Landespersonalvertretungsgesetze funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium schon ganz von selbst? Dort sind die rechtlich zwingenden Grundlagen der Geschäftsführung und der Aufgaben festgelegt, die die Basis für die gemeinsame Arbeit legen. Ohne BetrVG kein BR! Ohne LPersVG keine Personalrat! Nun sind sie also gewählt und dann?
Christa Stadler
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