Zusammenarbeit im Gremium organisieren

Auf der Basis des Betriebsverfassungsrechtes / der Landespersonalvertretungsgesetze funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium schon ganz von selbst? Dort sind die rechtlich zwingenden Grundlagen der Geschäftsführung und der Aufgaben festgelegt, die die Basis für die gemeinsame Arbeit legen. Ohne BetrVG kein BR! Ohne LPersVG keine Personalrat! Nun sind sie also gewählt und dann?

Einer unter Gleichen, einer unter Vielen, jeder Einzelne ist wichtig, das gesamte Gremium ist wichtig: Beschlüsse fassen und umsetzen, funktioniert nur mit Allen. Wie kann eine Arbeitsverteilung vorgenommen werden, bei alle beteiligt sind und jede/r das zur Arbeit des Gremiums beitragen kann, was er/sie auch kann und will? Und was tun, wenn Meinungsverschiedenheiten auftauchen? Wie umgehen mit den „Neuen“ und den „alten Hasen“?

Auf einer Klausur mit dem ganzen Gremium werden die Vorgehensweisen für ihr Gremium erarbeitet. Je nachdem ob eine solche Klausur zu Beginn der Wahlperiode, mittendrin oder auch zum Ende einer Wahlperiode stattfindet, varriieren die Schwerpunkte und der Fokus: eher die Grundlagen für die kommende Wahlperiode festlegen, oder Zwischenbilanz oder Bilanz und Ausblick für die kommenden Wahlen: das entscheidet sich in der gemeinsamen Auftragsklärung.


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Professionalisierte Interessen­vertretung

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Christa Stadler
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